B2B-Dienste CPNP-Registrierung

Wenn Sie ein Schönheitsprodukt besitzen, das von außerhalb der EU importiert wird, muss es gemäß dem Lebensmittel- und Warengesetz zur Registrierung im CPNP-Register zugelassen sein. Wenn Sie die erste Person sind, die das Produkt in die EU einführt, gelten Sie auch als RP (verantwortliche Person).

Es ist wichtig, dass Produkte zugelassen werden, um die Qualität des Produkts sicherzustellen, bevor Sie mit dem Verkauf beginnen. Darüber hinaus kommt es Ihrem Firmennamen zugute.

Beauty International Europe arbeitet mit verschiedenen akkreditierten Laboren zusammen, die sowohl die PIF (Product Information File) als auch die SA (Safety Assessment) erstellen können, mit denen wir die CPNP-Registrierung für Sie durchführen können.

Wir können für Ihre Produkte auch die erforderlichen PET-/Challenge- und Stabilitäts-/Kompatibilitätstests durchführen lassen, wenn diese vom Lieferanten nicht verfügbar sind.

Wir arbeiten mit unseren Partnern daran, die Registrierung so schnell wie möglich abzuschließen, damit Sie sicher mit dem Verkauf in den Niederlanden und/oder der EU beginnen können.